Das CE-Zeichen (vom Französischen: Communauté Européenne = Europäische Gemeinschaft) ist eine Kennzeichnung nach dem Europäischem Recht für Produktsicherheit bei bestimmten Produkten. Geschaffen wurde das CE-Zeichen, um den Endverbrauchern der Europäischen Gemeinschaft bzw. des Euroäischen Wirtschaftsraums sichere Produkte zu gewährleisten. Davon betroffene Produkte sind z. B. Spielzeug, Medizinprodukte, Aufzüge, Drucker, Seilbahnen usw. Umein solches Gerät an den europäischen Markt zu bringen, muss es eine fest angebrachte (falls auf dem Gerät nicht möglich auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen) CE-Kennzeichnung tragen. Verantwortlich für die Anbringung solch eines Zeichens ist der Hersteller selber, der das Gerät nicht extra einer Überprüfung von einem unabhängigem Prüfamt unterziehen muss, sonder nur eine Erklärung beilegen muss, solange er sich innerhalb der EU befindet. Sollte der Hersteller außerhalb der EU sein, ist ein niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich.
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