AGB

AGBs der Acturion Datasys GmbH

1. Allgemeines
1.1 Alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Acturion Datasys GmbH) mit unseren gewerblichen Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) bestimmt. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. .
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.4 Unter gewerblichen Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, darüber hinaus juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen zu verstehen, die jeweils in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.5 Die von uns vertriebenen Produkte sind zum weltweiten Einsatz bestimmt. Der Kunde muss sich über die Vorschriften der Exportbestimmungen, sowie die sonstigen Rechtsvorschriften anderer Länder selbständig informieren. Die Wiederausfuhr unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes.
1.6 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung in Textform.

2. Angebot / Annahme
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
2.2 Die von uns bei Vertragsschluss verwendeten technischen Angaben, wie z.B. Aussehen, Gewicht, Form, Größe, Maßstab, Farbe, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, die in unseren Preislisten, Kataloge, Prospekten und anderen Drucksachen, sowie auf unserer Website enthalten sind, sind nur beispielhaft und ungefähr wiedergegeben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Produkte, die wir vertreiben, können aufgrund tatsächlicher, zeitlicher oder/und technischer Weiter-/Neuentwicklung deshalb von den von uns beschriebenen und abgebildeten Produkten abweichen. Die in unseren Drucksachen verwendeten Produktnamen und Logos sind Marken oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller bzw. Rechtsinhaber. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler müssen daher vorbehalten bleiben.
2.3 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Bis dahin ist unser Angebot unverbindlich. Angaben auf unserer Website stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern laden den Kunden lediglich dazu ein, ein Kaufangebot abzugeben.
Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung – mit dem Vorbehalt der Teilannahme und Teillieferung. Sofern sich der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Kunde an eine von ihm erteilte Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für den Lauf der Binde- und Annahmefrist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Unsere Annahme des Angebots kann auch durch Versendung der Ware ersetzt werden.

3. Preise und Zahlung
3.1 Die von uns angegebenen Preise gelten netto ab Lager Sauerlach/Deutschland, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich ausgestellt und zahlbar in Euro; wir behalten uns vor, auch in US-Dollar zu fakturieren. Unsere Rechnungen werden nach Erfüllung der uns obliegenden Leistungen erstellt. Uns ist es grundsätzlich erlaubt, die Rechnungen per Fax oder E-Mail an die Kunden zu übermitteln, es sei denn, der Kunde verlangt per Textform eine Rechnung in Originalausfertigung. 3.3 Wir behalten uns vor Preise jederzeit vor der Bestätigung der Bestellung zu ändern. Im diesem Fall wird der Kunde umgehend nach Eingang seiner Bestellung informiert und bei ihm nachgefragt, ob er seine Bestellung aufrechterhalten will.
3.4 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
3.5 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
3.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
3.7 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3.8 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

4. Lieferung und Lieferfrist
4.1 Eine voraussichtliche Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Sie beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, der Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
4.4 Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5. Lieferung, Gefahrenübergang und Abnahme
5.1Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für preisgünstigste Versendung und – solange nichts anderes vereinbart ist – ab unserem Lager Sauerlach, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Wir behalten uns vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort, sondern auch von einem anderen Ort vorzunehmen. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

5.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß zur Auslieferung bereite Ware nicht ab, hat er die uns zusätzlich dadurch entstehenden Kosten (Kosten des Rücktransports, Lagerkosten etc.) zu tragen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art, unser Eigentum.
6.2 Bei Bezahlung durch Überweisung oder Scheck gilt nicht der Tag der Ausstellung, sondern nur der Tag der Einlösung als Erfüllungszeitpunkt. Bei Zahlung im Scheck-/ Wechselverfahren gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Wechsels, gegebenenfalls des letzten Prolongationswechsels, als bewirkt.
Verkauft der Kunde die Ware weiter, so ist er verpflichtet, sich das Eigentum vorzubehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Solange sie sich in seinem Gewahrsam befinden, hat er Sorge zu tragen, sie gesondert von anderen Waren zu lagern und unser Vorbehaltseigentum sichtbar für Dritte kenntlich zu machen.
6.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.5 Wird die Vorbehaltsware mit Materialien, die nicht von uns stammen, vermengt, vermischt oder anderweitig weiterverarbeitet, erwerben wir bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden Miteigentum am Endprodukt in Höhe des Wertanteils der Vorbehaltsware (einschließlich fakturierter Mehrwertsteuer), § 947 BGB. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns stammenden Materialien zu einer neuen Sache verarbeitet, erwerben wir bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Wertanteils der Vorbehaltsware (einschließlich fakturierter Mehrwertsteuer), § 950 BGB.
6.6 Für unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Grund, räumt der Kunde uns die nachfolgenden Sicherheiten ein.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierbei entstandenen oder entstehenden Forderungen gegenüber seinem Kunden tritt er bereits jetzt an uns ab und verpflichtet sich, auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen. Die Abtretung wird erfüllungshalber zur Sicherheit angenommen.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Abtretung seinem Kunden unverzüglich anzuzeigen.
Die Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware darf an Dritte, auch Banken, nicht abgetreten werden.
6.7 Der Kunde ist berechtigt, Freigabe der Sicherheiten nach Ziffer 6.6 zu verlangen, soweit diese 10 % des Werts der Forderungen übersteigen. Wir sind verpflichtet, die Freigabe der jeweiligen Sicherheiten – nach unserer Wahl – vorzunehmen.
6.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungseinstellung oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt wird, endet die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern. Darüber hinaus sind wir dann zur Rücknahme der Ware berechtigt und ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

7. Haftung für Mängel der Lieferung
7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
7.2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
7.3 Spielt der Kunde auf die Waren eigene oder fremde Software / Programme auf, die nicht vom Hersteller vorinstalliert waren, kann es zu Konfigurierungsproblemen, zum Verlust des BIOS-Schlüssels und Ausfällen in der Peripherie der Geräte kommen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung, es sein denn, wir haben die Nutzung der Software ausdrücklich in Textform genehmigt. Insbesondere ist der Kunde zur Sicherung des BIOS-Schlüssels der Ware selbst verantwortlich.
7.4 Anleitungen und Handbücher werden, soweit sie vom Hersteller uns nicht in deutscher Sprache mitgeliefert werden, in der Sprache des Herstellers (in aller Regel in Englisch) beigefügt. Aus dem Umstand, dass ein deutschsprachiges Exemplar nicht vorliegt, kann der Kunde keine Ansprüche herleiten
7.5 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
7.6 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7.7 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.8 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
7.9 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
7.10 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
7.11 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
7.12 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
7.13 Der Kunde verpflichtet sich, mangelbehaftete Ware, die er zur Nacherfüllung oder im Falle eines Rücktritts zurücksendet in der Originalverpackung an folgende Service-Adresse einzusenden:
Acturion Datasys GmbH, Servicecenter, Mühlweg 2a, D-82054 Sauerlach bei München.
7.14 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. 8.2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

8.5 Ist unser Kunde gleichzeitig Vertriebspartner, verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben. Der Vertriebspartner ist sich bewusst, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Mängelhaftungsansprüchen führen kann. Er verpflichtet sich, uns von den Folgen solcher Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.

9. Urheberrechte
9.1 Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Kataloge, Kostenvoranschläge, Berechnungen und Muster, behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
9.2 Urheberrechte und sonstige persönlichen Schutzrechte an (aufgespielter oder/und mitgelieferter) Software richten sich nach den gesonderten Bedingungen der mitgelieferten Software, die sich entweder auf der Softwarehülle, ihrem Begleitmaterial oder direkt auf der Software befinden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.
Ist der Kunde Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz, das ist derzeit München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Nebenabreden, Schriftform, Sonstiges
11.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen des Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.2 Wir sind berechtigt, Kundendaten, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, zu speichern und zu verarbeiten.

12. Rechtswahl
Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (gem. Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.04.1980 und Folgevorschriften) finden keine Anwendung.

13. Salvatorische Klausel
Sollten die vorbezeichneten Bedingungen, der sonstigen vertraglichen Grundlagen zwischen den Parteien oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am Nächsten kommt.

Stand Juli 2020

ACTURION
Acturion Datasys GmbH
Spezialist für Tablets und Notebooks
Mühlweg 2a
82054 Sauerlach bei München
Deutschland
Telefon: +49 8104 62933 – 0
Telefax: +49 8104 62933 – 20
E-Mail: info@acturion.com